Wissenswertes für den Aufbau-Prozess
Ein mobiles Rehabilitationsangebot aufzubauen und zu betreiben, kann für Kliniken, stationäre oder ambulante Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen sowie für ambulant tätige Ärzt*innen (Fachrichtung Geriatrie, Rehabilitation u.a.) oder therapeutische Praxen von Interesse sein, wenn sie Patient*innen zu versorgen haben, für die kein geeignetes Rehabilitationsangebot regional zur Verfügung steht.
Wie vielfach von Verbänden und Politik gefordert, sollte mobile Rehabilitation Bestandteil von regionalen Versorgungsnetzwerken sein, damit schwerstkranke Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld bei ihrer Selbständigkeit und Teilhabe bedarfsgerecht unterstützt werden können. Oft trägt mobile Rehabilitation auch dazu bei, die vorzeitige Einweisung in ein Pflegeheim zu vermeiden. Zugleich berät das MoRe-Team Pflegepersonen und Angehörige vor Ort.
Mobile Rehabilitation füllt eine Versorgungslücke für rehabilitationsbedürftige Menschen, die ihre Teilhabeziele am besten in ihrem häuslichen Umfeld erreichen können.






Versorgungsvertrag
Geschäftsgrundlage für den Aufbau einer mobilen Rehabilitationseinrichtung sind ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V mit den Krankenkassen und eine daran anknüpfende Vergütungsvereinbarung. Mit dem Versorgungsvertrag wird die Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zugelassen.
Der Versorgungsvertrag wird mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände auf Landesebene abgeschlossen. Dem Vertrag sind seit 01.07.2025 die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) (interner LINK zu Rechtliche Grundlagen) in der jeweils aktuellen Version zugrunde zu legen. Vorgaben, die dort nicht geregelt sind, ergeben sich ggf. aus den Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation der GKV vom 01.06.2021 (PDF). Der Versorgungsvertrag wird auch von den privaten Kostenträgern anerkannt.
Rehabilitationskonzept und personelle Anforderungen
Bestandteil des Versorgungsvertrags ist ein strukturiertes, regelmäßig zu überprüfendes und auf der Basis des bio-psycho-sozialen Modells der WHO erstelltes Rehabilitationskonzept. Aus dem Rehabilitationskonzept geht hervor, mit welcher Zielsetzung für die einzelnen indikationsabhängig vorliegenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe die Leistung der mobilen Rehabilitation erbracht werden soll. Weiterhin ist konkret zu beschreiben, wie die personellen Anforderungen umgesetzt werden.
Vergütung
Nach dem Abschluss eines Versorgungsvertrags wird die Vergütung für die mobile Rehabilitationsleistung ausgehandelt. Dies kann mit allen Kassenverbänden gemeinsam erfolgen. Evtl. streben die Kassen hier auch eigene Vergütungsverträge an. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Berechnungen der Vergütung. Grundsätzlich besteht die Vergütung aus dem Preis für eine Therapie-/Leistungseinheit sowie einer Fahrtkostenpauschale pro Einsatz. In die Vergütung der Therapie-/Leistungseinheit fließen sämtliche Personal- und Sachkosten für die Leistungserbringung ein. Ggf. kann auch nach Behandlungstagen vergütet werden. Die Preisforderung einer mobilen Rehabilitationseinrichtung ist nach RE-REHA anhand eines Kalkulationsmusters zu erstellen bzw. zu begründen.
Einzugsgebiet
Die überwiegende Zahl mobiler Rehabilitationseinrichtungen versorgt ein relativ großes Einzugsgebiet. So liegt der Aktionsradius bestehender Einrichtungen bei 30 km bzw. einer Fahrtzeit von 30 Minuten zu den am weitesten entfernt wohnenden Rehabilitand*innen. Hieraus resultiert ein hoher Anteil für Wegezeiten.
Organisationsstruktur
Die mobile Rehaeinrichtung muss eine eigenständige organisatorische und wirtschaftliche Einheit bilden. Hierzu gehört ein fester Personalstamm, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Outsourcing und Honorartätigkeit möglich sind. Um die Aufbaukosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sollte der Personalaufbau sukzessive an die Auslastung angepasst werden. Hierbei können Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen vor Ort hilfreich sein.
Multidisziplinäres Team
Das Team besteht aus Reha-erfahrenen Therapeut*innen, Pflegenden und Ärzt*innen, die in der Lage sind, sehr eigenständig und transdisziplinär, „also über die eigenen Berufsgrenzen hinweg“, zu arbeiten. Die Kommunikationszeiten werden effektiv organisiert. Hohe Anforderungen werden an die Planung gestellt. Ob analog oder digital gestützt, die Parameter für einen optimalen Personaleinsatz im Rahmen der Therapieplanung sind sehr komplex.
Erfolgsfaktoren
Eine mobile Rehabilitationseinrichtung ist kein Selbstläufer. Sie lebt von einer hohen Leitungskompetenz und dem multiprofessionellen Team. Zu einer Verankerung in der Region gehören eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung eines breiten Netzwerkes zu Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflege- und Beratungseinrichtungen. Politik und Öffentlichkeit sind der mobilen Reha gegenüber sehr aufgeschlossen, weil diese eine dramatische Versorgungslücke schließt.
Die BAG MoRe unterstützt Gründungsinteressierte!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation berät und unterstützt Interessierte und Gründungswillige. Mindestens einmal im Jahr findet ein eintägiges Gründungsseminar zum Aufbau von mobilen Rehabilitationseinrichtungen statt.
Während des Gründungsprozesses besteht die Möglichkeit, sich online in Gründungsmeetings mit Mitgliedern des Vorstandes zu aktuell anstehenden Fragen auszutauschen.
Gerne stehen wir für alle Fragen bei der Gründung einer mobilen Rehabilitation zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.
Termine
Veranstaltungen
24.04.2026
Gründungsseminar Mobile Rehabilitation >>
Nürnberg
19.06.2026
Symposium Mobile Rehabilitation >>
Berlin
19.06.2026
Mitgliederversammlung
Berlin
06.10.2026
Qualitätsverbund Mobile Rehabilitation
Kassel
Kontakt
BAG Mobile Rehabilitation e. V.
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55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 21033305
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