Zugangswege zur mobilen Rehabilitation

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Erkennen von Teilhabeproblemen

Beobachten Sie (oder ihre Angehörigen), dass Ihnen nach einer Erkrankung, nach einer Operation oder bei zunehmender Pflegebedürftigkeit die selbständige Alltagsbewältigung zunehmend schwerfällt und Sie ohne Hilfe nicht (mehr) zurechtkommen? Ihre Angehörigen möchten Sie unterstützen, benötigen aber Beratung und Anleitung.

Typische auslösende Situationen sind:

  • Krankenhausaufenthalt nach Schlaganfall, Schenkelhalsbruch, Herzinfarkt oder Lungenentzündung u.a., mit verzögerter Rekonvaleszenz,
  • zunehmende Gangunsicherheit,
  • erhöhter Pflegebedarf.

Eine zunehmende Abhängigkeit von fremder Hilfe kann auch vorkommen, wenn mehrere chronische Erkrankungen gleichzeitig vorliegen (Multimorbidität) oder bei geistigen/kognitiven Einschränkungen.

Beratung und Feststellung des Reha-Bedarfs

Wenn Sie zu Hause sind:
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin/Arzt (Hausarzt, Facharzt) oder lassen Sie sich im Pflegestützpunkt oder von Ihrer Krankenkasse beraten.

Wenn Sie in einem Krankenhaus sind:
Sprechen Sie zunächst mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt oder mit dem Sozialdienst im Krankenhaus.

Es wird geprüft, ob die mobile Rehabilitation medizinisch notwendig und sinnvoll ist und ob in der Region eine mobile Rehabilitationseinrichtung vorhanden ist. Dann wird ein entsprechender Antrag gestellt.

Im Rahmen einer Pflegebegutachtung (Pflegeeinstufung oder Höherstufung) kann der Medizinische Dienst solch eine Empfehlung an die Krankenkasse aussprechen.

Verordnung

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt stellt eine Rehabilitationsverordnung aus. Wenn es sich um geriatrische PatientInnen handelt, hat die Reha-Verordnung eine besondere Bindungswirkung gegenüber der Krankenkasse.

Wichtig ist es in der Verordnung festzuhalten, was die Gründe dafür sind, weshalb eine mobile Rehabilitation im häuslichen Umfeld die besten Erfolgsaussichten hat, d.h. die voraussichtlich geeignetste Form der Reha ist.

Die Krankenkasse muss die Maßnahme zunächst genehmigen, da sie die Kosten trägt (§ 40 SGB V). Bei Ablehnung lohnt sich oft ein Widerspruch. Bitten Sie ihren Arzt dabei um Unterstützung.

Auswahl des mobilen Reha-Dienstes

Nach Genehmigung vermittelt die Krankenkasse den mobilen Rehabilitationsdienst. Diese Dienste sind regional organisiert. Eine flächendeckende Versorgung in Deutschland gibt es bisher noch nicht – es lohnt sich bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Anbieter in der Nähe verfügbar sind.

Termine

Veranstaltungen

24.04.2026
Gründungsseminar Mobile Rehabilitation >>
Nürnberg

19.06.2026
Symposium Mobile Rehabilitation >>
Berlin

19.06.2026
Mitgliederversammlung
Berlin

06.10.2026
Qualitätsverbund Mobile Rehabilitation
Kassel

Standorte Mobile Rehabilitation

Mobile Rehabilitation gibt es mittlerweile an vielen Orten.

Kontakt

BAG Mobile Rehabilitation e. V.
Paul-Klee-Straße 3
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671 21033305
E-Mail: info@bag-more.de

Fragen, Hinweise oder Interesse an unseren Veranstaltungen? Schreiben Sie uns gerne.