Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation der GKV veröffentlicht

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ des GKV-Spitzenverbands vom 01.06.2021 führen für den Bereich der mobilen (geriatrischen) Rehabilitation die bestehenden Regelungswerke – Rahmenempfehlungen, Umsetzungshinweise und Eckpunkte – zusammen und beinhalten eine Reihe von Neuerungen für die bedarfsgerechte Indikationsstellung und Leistungserbringung in der mobilen Rehabilitation.

Sie beschreiben die indikationsübergreifenden Grundlagen für die mobile Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Allgemeiner Teil) und die besonderen Anforderungen der jeweiligen Indikationen (Spezieller Teil).

Wesentliche Neuerungen

Die wesentlichen Weiterentwicklungen im Vergleich zu bestehenden Regelungen betreffen folgende Aspekte:

  • Ausweitung der Indikations- und Zuweisungskriterien

Die bisherigen „starren“ Indikationskriterien für eine mobile Rehabilitation, die in der Praxis teilweise zu einem begrenzten Patientenklientel geführt haben, wurden erweitert. Damit können künftig Patientinnen und Patienten mit entsprechendem Versorgungsbedarf von dem Angebot einer mobilen Rehabilitation profitieren.

  • Anpassungen der geforderten Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer (Flexibilisierung der Leistungserbringung)
  • Stärkere Fokussierung auf die Teilhabeziele

Künftig ist zu beurteilen, welche Behandlungsstrategie (einschl. Rehabilitationsform) für die Patientin/den Patienten am besten geeignet ist, die individuellen Ziele zu erreichen.

  • Bedeutung des Gesundheitszustands, des Lebens- und Wohnumfeldes der Patientin/des Patienten (Kontextfaktoren) und der Unterstützungsmöglichkeiten von An- und Zugehörigen

Auf dieser Grundlage ist die Behandlungsstrategie auszurichten – wobei mobile Rehabilitation indiziert ist, wenn als rehabilitative Strategie die „Adaptation“ im Vordergrund steht.

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ wurden durch den GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes erarbeitet, unter Einbezug der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe). Die Kassenverbände empfehlen, die Gemeinsamen Empfehlungen mit Wirkung zum 01.06.2021 umzusetzen.

Erste Bewertung durch die BAG MoRe

Die BAG MoRe begrüßt die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ und erhofft sich auf dieser Grundlage einen deutlichen Entwicklungsschub für den Ausbau von mobilen Reha-Angeboten bundesweit.

Kritikpunkt: Die Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation fokussieren neben der mobilen geriatrischen Rehabilitation für Rehabilitanden unterhalb des geriatrischen Alters ausschließlich auf eine indikationsspezifische Versorgung. Die BAG MoRe sieht deshalb weiterhin eine eklatante Versorgungslücke für jüngere Menschen mit komplexen Gesundheitsproblemen und Teilhabeeinschränkungen. Für dieses Klientel sind i.d.R. nur mit einem indikationsübergreifenden Ansatz alltagsrelevante Teilhabeziele zu erreichen. Die BAG MoRe setzt sich für die Erörterung dieser Problemlage mit allen Beteiligten ein. Dabei wird sie insbesondere die Möglichkeiten einer fachübergreifenden mobilen Rehabilitation thematisieren.

Der Diskurs zu den Inhalten und Wirkungen der „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ hat gerade begonnen und wird fortgesetzt, u.a. bei Veranstaltungen der BAG MoRe (Qualitätsverbund MoRe am 28.09.2021, Gründerseminar MoRe am 22.10.2021 und 04.02.2022, Symposium MoRe am 21.01.2022, siehe Termine >>).

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ wurden auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht und stehen hier – als wichtige neue Grundlage der MoRe – zum Download bereit.

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Gemeinsame Empfehlungen zur Mobilen Rehabilitation – 01.06.2021
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GKV-RS 2021/397 vom 04.06.2021
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