Nachdem im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 die mobile wohnortnahe Rehabilitation ausdrücklich verankert worden ist, wurden vom GKV-Spitzenverband und den Krankenkassenverbünden auf Bundesebene zum 05.04.2016 Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation mit Umsetzungshinweisen zur Ausweitung des noch wenig verbreiteten Angebots Mobile Rehabilitation veröffentlicht.
Zukünftig können Patienten aus den Bereichen Orthopädie/muskoskelettale Erkrankungen, aus der Onkologie, Neurologie, Kardiologie und Pneumologie zu Hause, wie auch im Pflegeheim und in der Kurzzeitpflege komplex-rehabilitativ behandelt werden. Die Indikationskriterien für diesen Patientenkreis und die damit verbundenen konzeptionellen Anforderungen sind in dem Eckpunktepapier definiert. Auf dieser Grundlage können mobile, ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen mit den Krankenkassen in einer Anschubphase bis Ende 2021 eine Ergänzungsvereinbarung abschließen. Neugründungen eigenständiger mobiler geriatrischer Rehabilitationsdienste sind ebenso weiter möglich.
Die BAG MoRe begrüßt diese Entwicklung: „Diese Umsetzungshinweise helfen, eine Versorgungslöcke zu schließen. Denn in der praktischen Arbeit der mobilen geriatrischen Rehabilitationsdienste treffen wir immer wieder auf jüngere nicht geriatrische Patienten, die nur in ihrer eigenen häuslichen Umgebung und unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds erfolgreich rehabilitiert werden können. Durch diese neue Entwicklung erhöhen sich die Rehabilitationschancen dieser Zielgruppe deutlich. Wir wünschen uns, dass jetzt viele Einrichtungsträger ihre Chance nutzen und Mobile Rehabilitation anbieten, indem sie einen ergänzenden oder einen eigenständigen mobilen Dienst aufbauen.“
Die Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation wurden unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der BAG MoRe gemeinsam entwickelt.
Interessierte Einrichtungen können sich mit der Geschäftstelle der BAG MoRe in Verbindung setzen.