Neue Formulare für die Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung

Ab Januar 2020 stehen neue Formulare für den Antrag auf Anschlussrehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung zur Verfügung. Diese gelten, wenn Krankenkassen die Kostenträger sind. Bisher hatten viele Krankenkassen unterschiedliche Vordrucke. Nun kommt ein bundeseinheitlicher Vordruck zur Anwendung.

Im Antragsbogen geben die Versicherten ihre persönlichen Verhältnisse an, ergänzt um Angaben des Sozialdienstes. Ein zweiter Bogen ist der ärztliche Befundbericht. Die elektronisch ausfüllbaren Vordrucke stehen hier als Download zur Verfügung. Sie sind in allen Krankenhäusern vorrätig und gelten auch für die mobile Form der Anschlussrehabilitation.

downloadAntrag Anschlussrehabilitation
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downloadÄrztlicher Befundbericht
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