Sie überlegen als Reha- oder Altenhilfeträger, einen mobilen geriatrischen oder indikationsspezifischen Rehabilitationsdienst zu gründen? Unser Gründerseminar richtet sich an Geschäftsführer, Ärzte und andere Entscheidungsträger.
Gründerseminar 2017


Sie überlegen als Reha- oder Altenhilfeträger, einen mobilen geriatrischen oder indikationsspezifischen Rehabilitationsdienst zu gründen? Unser Gründerseminar richtet sich an Geschäftsführer, Ärzte und andere Entscheidungsträger.

Der Mobile RehabilitationsDienst des Evangelischen Krankenhauses in Woltersdorf ist aktuell an gleich zwei großen Forschungsprojekten beteiligt. Neben dem Forschungsvorhaben Mobile geriatrische Rehabilitation im Heim werden im Projekt MORECARE technische Lösungen für die mobile Rehabiltation entwickelt.erfahren Sie mehr >>

Seit 2015 läuft ein Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit unter Beteiligung von fünf Standorten mobiler Rehabilitationsdienste. Das Forschungsvorhaben untersucht erstmalig die mobile geriatrische Rehabilitation im Heim über mehrere Fragestellungen. Es erstreckt sich über drei Jahre und wird gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit.erfahren Sie mehr >>

Seit 01.10.2015 betreibt die Bad Sebastiansweiler GmbH in ihrem Zentrum für Rehabilitation, Pflege und Therapie in Mässingen einen mobilen Rehabilitationsdienst.
Die Bad Sebastiansweiler GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche Württemberg. Zum Fachbereich der Rehabilitation gehären die geriatrischen und orthopädischen Reha. erfahren Sie mehr >>

Sie arbeiten in einer geriatrischen Einrichtung und sind offen für neue Versorgungskonzepte? Mit einer mobilen Rehabilitation können Sie Ihr Angebot im ambulanten Bereich qualitativ erweitern und für Ihre Einrichtung ein neues Geschäftsfeld eröffnen. Und zwar ohne bisherige Versorgungsangebote zu reduzieren!erfahren Sie mehr >>

Mobile Rehabilitation in den Strukturen der Alten- und Behindertenhilfe lautete das Thema des 12. Symposiums der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Reha 2015. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 40 SGB V im GKV-VSG ein deutliches Signal für einen weiteren Ausbau der Mobilen Rehabilitation als regelhafte Form der Rehabilitation gegeben. erfahren Sie mehr >>