Mobile Rehabilitation ist existenzgefährdet – BAG MoRe fordert Nachbesserung des COVID19-Krankenhaus-Entlastungsgesetzes

Das im Eilverfahren vorbereitete Krankenhausentlastungsgesetzt zum Ausgleich COVID19 bedingter finanzieller Belastungen von Gesundheitseinrichtungen berücksichtigt bisher die Einrichtungen der mobilen Rehabilitation – wie auch der ambulanten Rehabilitation – nicht. Durch die Auswirkungen der CORONA-Pandemie sind die Arbeit und der Weiterbestand von mobilen Reha-Einrichtungen und -Diensten erheblich gefährdet.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e.V. (BAG MoRe) fordert deshalb in ihrer Stellungnahme zeitnah existenzsichernde Maßnahmen, damit mobile Rehabilitationsleistungen im häuslichen Umfeld der Betroffenen aufrechterhalten werden können.

COVID19-Krankenhaus-Entlastungsgesetzes

„Mobile Rehabilitation ist die geeignete Rehabilitationsform, in der gerade Patientinnen und Patienten mit einem hohen Infektionsrisiko außerhalb von Gesundheitseinrichtungen rehabilitiert werden können“, unterstreicht Dr. Siegert, Vorsitzender der BAG MoRe. „Das Infektionsrisiko ist zu Hause deutlich geringer als in Gesundheitseinrichtungen. Deshalb wird die Relevanz der mobilen Rehabilitation in den kommenden Monaten spürbar steigen.“

„Ein Aussetzen notwendiger rehabilitativer Maßnahmen trifft schon jetzt viele Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen hart. Die Unterstützung durch mobile Dienste gerade für schwer betroffene und ältere Menschen bei der Bewältigung von Krankheitsfolgen und zur Förderung der Teilhabe darf nicht wegfallen“, so Dr. Siegert. Jetzt müsse alles getan werden, um diese unverzichtbare Form der mobilen medizinischen Rehabilitation unter den gegenwärtig schwierigen Versorgungsbedingungen im Gesundheitsbereich aufrecht zu erhalten und für die Zukunft weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Die Stellungnahme der BAG MoRe finden Sie hier >>