Informationen für Gründer

_DSC2427Gründung und Inbetriebnahme einer Mobilen Reha

Geschäftsgrundlage für die Gründung einer Mobilen Rehabilitationseinrichtung sind ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V mit den Krankenkassen und eine daran anknüpfende Vergütungsvereinbarung. Um einen möglichst breiten Kundenstamm zu versorgen, empfiehlt es sich, regional mit allen Krankenkassen (z.B. Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände) einen Vertrag abzuschließen. Der Versorgungsvertrag mit den Kassen wird auch von den privaten Versicherungen und den Versorgungseinrichtungen anerkannt. In einigen Bundesländern gibt es Muster-Versorgungsverträge für Rehabilitationseinrichtungen, in anderen werden diese noch individuell ausgehandelt. Der Vertrag bezieht sich in der Regel auf die Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation vom 1.5. 2007. Für den Abschluss eines Versorgungsvertrags gibt es bislang keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Verhandlungsdauer. Dass Kostenträger dies nutzen, um Verhandlungen in die Länge zu ziehen, gehört hoffentlich inzwischen der Vergangenheit an.

Die Vergütung umfasst eine Therapieeinheit und einen Fahrtkostensatz. In der Therapieeinheit werden „bezogen auf eine jährliche Fallzahl“ sämtliche Personal- und Betriebskosten (außer Fahrtkosten) abgebildet. In den Verhandlungen ist den Kostenträgern zu verdeutlichen, dass die mobile Form der Rehabilitation nicht kostengünstiger ist als andere Formen.

Mobile Rehabilitationseinrichtungen versorgen ein relativ großes Einzugsgebiet. So liegt der Aktionsradius bestehender Einrichtungen bei 30 km bzw. einer Fahrtzeit von 30 Minuten zu den entfernteren Rehabilitanden. Bei der Mobilen Reha Bremen wohnen einige Rehabilitanden auch 40 km und mehr von der Geschäftsstelle entfernt. Das bedeutet, dass das ärztliche und therapeutische Personal zwischen einem Drittel und der Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Wegezeiten verbringt.

Da in der häuslichen Diagnostik und Therapie kaum Kosten für teure Gerätschaften anfallen, sind die Personal- und Fahrtkosten die entscheidenden Kostengrößen. Rechnet man die Wegezeiten mit den internen Kommunikationszeiten zusammen, verbleibt für die direkte Arbeit am Rehabilitanden nur ca. 50 % der Arbeitszeit. Die Kosten der Geschäftsstelle liegen bei ca. 25 % der Gesamtkosten.

_DSC5281 (2)Nach den Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation vom 1.5. 2007 stellt ein mobiler Rehabilitationsdienst eine organisatorische und wirtschaftliche Einheit dar. In dieser sollte das Personal aber immer auslastungsunabhängig vorgehalten werden. Um die Aufbaukosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sollte die Möglichkeit genutzt werden, Personalstunden sukzessive an die Auslastung anzupassen. Gerade im ersten Jahr steigt die Auslastung erfahrungsgemäß langsam, weil sich die unterschiedlichen Antragsebenen und die Kostenträger vor Ort erst einspielen müssen. Ab ca. 20 Rehabilitanden in der Woche erreichen die mobilen Rehabilitationseinrichtungen eine auskömmliche betriebswirtschaftliche Struktur. Platzzahlen wie in einer stationären Einrichtung werden für die Mobile Reha nicht festgelegt.

Die Rahmenempfehlung enthält eng gefasste Indikationskriterien und grenzt dadurch die Zielgruppe stark ein. Auf der anderen Seite finden sich immer wieder auch Rehabilitationsbedarf und Kontexte bei Personen, die eine mobile Rehabilitation nahelegen und von den Kostenträgern anerkannt werden.

Was sind besondere Faktoren beim Aufbau und Betrieb einer Mobilen Reha?

Das Team besteht aus reha-erfahrenen Therapeuten und Ärzten, die in der Lage sind, sehr eigenständig und transdisziplinär „also über die eigenen Berufsgrenzen hinweg“ zu arbeiten. Die Kommunikationszeiten sind kurz und müssen hocheffektiv geplant und genutzt werden. Hohe Anforderungen werden an die organisatorische Leitung gestellt. Sie muss jede Woche neu die Einsätze von bis zu 20 Mitarbeitern auf 20 Rehabilitanden unter Berücksichtigung optimaler Wegezeiten planen.

Eine mobile Rehabilitationseinrichtung ist kein „Selbstläufer“. Die Kunden werden in den seltensten Fällen selbst initiativ. Erforderlich sind eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung eines breiten Netzwerkes zu Krankenhäusern, Ärzten sowie Pflege- und Beratungseinrichtungen. Politik und Öffentlichkeit sind der mobilen Reha gegenüber sehr aufgeschlossen, weil diese eine dramatische Versorgungslücke schließt.

Für weitere Informationen, u.a. zum jährlich stattfindenden Gründerseminar zum Aufbau von mobilen Rehabilitationseinrichtungen, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation.