Positionspapier für eine mobile indikationsübergreifende Rehabilitation

Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin (DGPRM) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) plädieren für die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation durch ein Konzept einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation außerhalb der Geriatrie. Dieses sollte für Menschen mit komplexen Schädigungen entwickelt und erprobt werden.

In dem gemeinsamen Positionspapier von BVPRM, DGPRM und BAG MoRe wird die Notwendigkeit der konzeptionellen Entwicklung und Erprobung eines indikationsübergreifenden Ansatz für nichtgeriatrische Patienten in der mobilen Rehabilitation dargelegt und begründet. Im Fazit ist Folgendes zusammengefasst (Auszug):

  • Orientiert an der WHO – Initiative „Rehabilitation 2030“ sowie an der UN-BRK (Art 25 und 26) ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation in Deutschland unter systematischer Einbeziehung der mobilen Rehabilitation erforderlich.
  • Die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation und deren Ergänzung um eine mobile indikationsübergreifend arbeitende und für jüngere Personengruppen geeignete Versorgungsform ist notwendig, um alle Bürgerinnen und Bürger mit Rehabilitationsbedarf zu erreichen. Es gilt dabei die Zahl der Pflegebedürftigen bzw. das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu vermindern, die Zahl benötigter Pflegekräfte zu senken, die Angehörigen und das soziale Netz bei der Pflege und der Teilhabesicherung nachhaltig zu unterstützen und einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu fördern.
  • Dementsprechend ist der Beschluss des 126. Dt. Ärztetages 2022 zur Etablierung von mobiler aufsuchender indikationsübergreifender Rehabilitation umzusetzen.
  • Die mobile Rehabilitation ist ein Beitrag zu einer besseren Verzahnung von Rehabilitation und der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung.
  • Zur Bedarfsdeckung werden ca. 300 – 400 MoRe-Einrichtungen bundesweit benötigt, die bedarfsgerecht verschiedene Ausrichtungen ggf. in Kombination aufweisen können: indikationsübergreifend, geriatrisch oder indikationsspezifisch (z.B. neurologisch, psychiatrisch).
  • Eine Anschubfinanzierung durch Krankenversicherung und Kommunen / Gesundheitsregionen / Länder ist geboten.
  • Mit der bedarfsdeckenden Etablierung mobiler Rehabilitation kann ein wirksamer Beitrag für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, siehe Aktionsplan der Bundesregierung, geleistet werden.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier:

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Mobile indikationsübergreifende Rehabilitation – Positionspapier BVPRM, DGPRM, BAG MoRe (Februar 2024)
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