Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist eine wichtige Versorgungsform nach der Krankenhausbehandlungen oder bei Krisen in der häuslichen Versorgung. Die demographische Entwicklung und sich verändernde Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung (z.B. die kürzere Krankenhausverweildauer) machen eine Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege notwendig.
Derzeit kann die Kurzzeitpflege ihre wichtige Aufgabe, für Pflegebedürftige eine Weichenstellung zwischen Rückkehr nach Hause oder Aufnahme in die Langzeitpflege zu ermöglichen, nicht angemessen wahrnehmen. Insbesondere fehlen in der Kurzzeitpflege die Voraussetzungen dafür, den Rehabilitationsbedarf der Patientinnen und Patienten, der bei diesem Klienten sehr häufig vorliegt, zu erkennen und sie einer Rehabilitation zuzuführen. Einen Diskussionsbeitrag hierzu liefert die Autorengruppe U. Brucker, M. Schmidt-Ohlemann, C. Schweizer und M. Warnach. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e.V. begrüßt dieses Diskussionspapier. Die Verknüpfung von Mobile Rehabilitation und Kurzzeitpflege ist eine der Versorgungsmöglichkeiten für eine gelingende Teilhabe von Pflegebedürftigen. Sie kann die „Brücke nach Hause“ bedeuten. Dieses Thema wurde anlässlich des MoRe-Symposiums am 17.01.2020 erörtert und die BAG MoRe wird hierzu intensiv weiterarbeiten.
Download:
Perspektiven der Kurzzeitpflege – Chancen für eine gelingende Teilhabe >>